Ihr Mieter zahlt nicht?

Wenn die Miete ausbleibt, ist das Vertrauensverhältnis bereits zerstört. Jetzt geht es nur noch um eines:
Ihre Ansprüche konsequent durchsetzen.
Als auf Mietrecht spezialisierter Rechtsanwalt übernehme ich für Sie die Einklagung offener Mietzinse und setze bei Bedarf die Räumungsklage durch – rasch, effizient und in ganz Österreich.

Räumungsklage

 Zahlt ein Mieter nicht oder zieht trotz Kündigung nicht aus, ist oft eine Räumungsklage notwendig. Sie sorgt dafür, dass die Wohnung rechtlich durchsetzbar zurückerlangt werden kann und schafft wieder Klarheit für Vermieter. 

Mietzinsklage

Bleiben Mietzahlungen aus, können diese rechtlich eingeklagt werden. Mit einer Mietzinsklage lassen sich offene Forderungen wirksam durchsetzen und die wirtschaftliche Grundlage des Mietverhältnisses sichern. 

Pfandweise Beschreibung

 Wenn Mieter trotz offener Forderungen nicht zahlen, kann das Inventar in der Wohnung zur Sicherung der Ansprüche gepfändet werden. Die pfandweise Beschreibung dient dazu, Forderungen abzusichern und Druck auf den säumigen Mieter auszuüben. 

Beratung

 Jede rechtliche Herausforderung braucht einen klaren Plan. Mit gezieltem Weitblick und fundierter Expertise entwickeln wir individuelle Strategien, die Ihre Interessen sichern und Ihre Ziele voranbringen. Dabei begleiten wir Sie stets partnerschaftlich und mit Verantwortung – Ihr Anliegen liegt uns am Herzen.